NRW-Landesregierung beschließt Bürokratieabbau in Pflege und Eingliederungshilfe

NRW-Landesregierung beschließt Bürokratieabbau in Pflege und Eingliederungshilfe - (Foto: Landtag Nordrhein-Westfalen (Archiv))
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Bürokratie für Einrichtungen, Kommunen und Aufsichtsbehörden in der Pflege und der Eingliederungshilfe abzubauen, teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales am Mittwoch mit. Das Kabinett beschloss den Entwurf am Dienstag. Er sieht unter anderem vor, Doppelprüfungen zu vermeiden: Wenn der Medizinische Dienst die Pflegequalität bereits positiv bewertet hat, soll die Heimaufsicht nicht erneut prüfen müssen.
Zudem entfällt die bisherige Obergrenze von 80 Plätzen für Pflegeeinrichtungen; künftig gilt ein Richtwert von 120 Plätzen. Tagespflegeeinrichtungen unterliegen nur noch einer Anzeigepflicht und werden nur anlassbezogen kontrolliert. Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, dass die Vereinfachungen nicht zu Lasten der Qualität gingen. Die bestehenden Standards, die Einzelzimmerquote und der Schutz der Privatsphäre blieben erhalten. Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht und soll Anfang 2027 in Kraft treten.

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