Mordkommission ermittelt nach Angriff auf 58-Jährige in Hamburg-Harburg

Mordkommission ermittelt nach Angriff auf 58-Jährige in Hamburg-Harburg - (Foto: Polizei (Archiv))
Hamburg - In Hamburg-Harburg ermittelt die Polizei wegen eines versuchten Tötungsdelikts gegen einen 21-jährigen Afghanen, der eine 58-jährige Frau am Morgen des 16. Oktober angegriffen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll. Das teilte die Polizei Hamburg mit.

Die Tat ereignete sich nach ihren Angaben gegen 4:50 Uhr in der Julius-Ludowieg-Straße. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Kriminalpolizei verließ die 58-Jährige ihr Wohnhaus auf dem Weg zur Arbeit und stellte wenig später fest, dass sie von einem Mann verfolgt wurde. Der Mann soll unvermittelt mit Schlägen und Tritten auf sie eingewirkt und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.

Als die verletzte Frau wenig später wieder zu sich kam, war der Täter bereits in unbekannte Richtung geflüchtet. Sie begab sich zur Anzeigenerstattung zum Polizeikommissariat 46. Eine Rettungswagenbesatzung brachte sie in ein Krankenhaus. Während der Sachverhaltsaufnahme riefen Passanten die Polizei, weil sie einen Mann in Tatortnähe wahrnahmen, der sich offensichtlich in einem psychischen Ausnahmezustand befand.

Die Einsatzkräfte trafen auf den 21-jährigen Afghanen und nahmen ihn in Gewahrsam. Ein Rettungswagen brachte ihn in Begleitung von Polizisten in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses.

Der Kriminaldauerdienst (LKA 26) übernahm die ersten Ermittlungen am Tatort. Die Beamten identifizierten den 21-Jährigen, der im selben Mehrfamilienhaus wie die Geschädigte lebt, als Tatverdächtigen.

Weil die Tathandlungen potenziell lebensgefährlich waren, besteht der Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts. Die Mordkommission (LKA 41) führt nun gemeinsam mit der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft die andauernden Ermittlungen. Kurz vor der Tat hatte der Tatverdächtige bereits einen Polizeieinsatz ausgelöst, weil er in seinem Wohnhaus randaliert hatte.

Zu diesem Zeitpunkt zeigte er sich gegenüber den Einsatzkräften verhaltensauffällig. Eine Eigen- oder Fremdgefährdung wurde jedoch nicht festgestellt, sodass er in seiner Wohnung verblieb.

Der 21-Jährige soll dem Untersuchungsgefängnis zugeführt werden, wo ein Haftrichter über den Erlass eines Unterbringungsbefehls entscheiden soll.


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