Auf der Bundesebene könnten nicht alle Regelungen getroffen werden, sagte sie am Dienstag der dts Nachrichtenagentur. Wenn es beispielsweise in elf Bundesländern im Bereich der Schule verpflichtende Regelungen zu Schutzkonzepten gebe, "dann fehlen eben fünf". In diesen Ländern müsse entsprechend die Verpflichtung aufgebaut werden.
Aber insgesamt fehle ihr in den Ländern für Schutzkonzepte tatsächlich die "Qualitätssicherung", so Claus. "Ansonsten ist es einfach ein stumpfes Schwert." Es gebe Lücken, die bundespolitisch gesetzgeberisch seien, vor allem beim Familienrecht und beim Strafrecht.
Darüber hinaus gebe es aber auch Finanzierungslücken, "die sich in alle möglichen Bereiche deklinieren lassen". Zum Beispiel würden spezialisierte Fachberatungen, vor Ort nicht ausreichend sicher finanziert und für viele Kommunen seien das weiter freiwillige Leistungen. Mit Blick auf die Lage in den Kommunen falle das dann weg.
"Wir haben aber auch Entscheidungen, die schlicht nicht getroffen werden, die auf der Hand liegen", so die Bundesbeauftragte weiter. "Ich kann nicht nachvollziehen, warum es nicht in jedem Lehramtsstudium verpflichtend ist, dass man sich auch mit Kinderschutz beschäftigt, weil jedes Kind, das Missbrauch erfährt, geht in die Schule." Nötig seien nicht nur im Netz Beratungsstellen irgendwo anonym, sondern es müsse eine Ansprechbarkeit vor Ort geben.
"Das heißt, wir haben Finanzierungslücken und Strukturlücken und deswegen adressieren wir Kommunen, Bund und Länder und wir haben auch in Teilen die europäische Ebene", so Claus. "Wir müssen ressortübergreifend handeln und dann bin ich bei der Stelle, wo ich sage, wir brauchen ein politisches Mandat zu diesem Handeln in jedem Bundesland. Aus meiner Sicht übrigens auch in jedem europäischen Mitgliedstaat."
Claus hatte zuvor den ersten Bericht ihres Amtes an die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Dieser benennt 15 politische Handlungsbedarfe für Bund, Länder und Kommunen. Unter anderem werden Bund, Länder und EU darin dazu aufgefordert, die Empfehlungen der Expertenkommission "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" vom September 2026 umzusetzen und zu finanzieren.