Das Landgericht Hamburg hat Volkswagen in einem Rechtsstreit um Graumarktimporte von Elektroautos aus China überwiegend Recht gegeben. Das teilte das Hanseatische Oberlandesgericht am Freitag mit. Die Zivilkammer 12 verkündete am Donnerstag ein Teilurteil und untersagte zwei deutschen Autohändlern und ihren Geschäftsführern, die Markenrechte des Herstellers zu verletzen.
Konkret ging es um 22 Fahrzeuge des Modells 'ID.6 CROZZ', einen SUV, der von einem VW-Joint-Venture für den chinesischen Markt produziert wird.
Ein Berliner Autohändler hatte die Fahrzeuge im Februar 2023 online zum Verkauf angeboten. Das Gericht sah die Marken 'VW im Kreis' und 'ID.' sowie ein Geschmacksmuster für das Fahrzeugdesign verletzt. Die Fahrzeuge wurden bereits 2023 beschlagnahmt und eingelagert.
Das Gericht erkannte neben dem Unterlassungsanspruch auch einen Anspruch auf Herausgabe der Fahrzeuge zur Vernichtung an. Ein Rücktransport nach China sei kein milderes Mittel. Die Klage war jedoch teilweise erfolglos: Volkswagen kann die bereits angefallenen Verwahrungskosten von 530.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Landgericht Hamburg verbietet Graumarktimporte von Elektroautos aus China
über dts Nachrichtenagentur
20. März 2026 - 14:50 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland