Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Kommunen über den aktuellen Sachstand bei der Finanzierung von sogenannten Fehlfahrten im Rettungsdienst informiert. Das teilten das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales am Dienstag mit. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Kommunalministerin Ina Scharrenbach haben die Hauptverwaltungsbeamten in den fünf Regierungsbezirken zu Regionalkonferenzen eingeladen, um über das Thema zu beraten.
Im Mittelpunkt steht ein Musterbeschluss, der eine Übergangslösung für die Finanzierung von Fehlfahrten im Jahr 2026 vorsieht.
Bei Fehlfahrten handelt es sich um Rettungsdienstfahrten, bei denen kein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Der Beschluss sieht vor, dass die Verbände der Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen Fehlfahrten bis zu einem Anteil von 15 Prozent der Gesamtfahrten je Rettungsmittel zu 50 Prozent mitfinanzieren. Dies gilt für Einsätze, bei denen die Rettungskräfte einen Patienten medizinisch versorgen, aber kein Transport nötig ist, oder wenn der Patient bereits vor Eintreffen des Rettungsdienstes verstorben ist.
Zusätzlich zur Übergangslösung ist eine Qualitätssicherungsphase geplant, in der die Strukturen des Rettungsdienstes grundlegend überprüft werden sollen. Ziel ist es, die Effizienz zu steigern und die Umstellung vom bisherigen Gebührenmodell auf ein Vertragsmodell vorzubereiten. Hintergrund der Gespräche ist ein Konflikt zwischen den Trägern rettungsdienstlicher Aufgaben und den Krankenkassen über die Finanzierung. Die letztendliche Entscheidung über den Musterbeschluss liegt bei den Kommunen. Die erste Regionalkonferenz fand am Dienstag in Münster statt.
Landesregierung informiert Kommunen über Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst
über dts Nachrichtenagentur
16. Juni 2026 - 09:10 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland