Hintergrund ist die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern. Für das Wohnungswesen sind grundsätzlich die Länder verantwortlich. Der Bund könne diese Kompetenz nicht ohne Weiteres übernehmen, um eigene wohnungspolitische Ziele zu verfolgen, heißt es in dem Gutachten. Auch die Gründung einer GmbH oder einer anderen privatrechtlichen Gesellschaft ändere daran nichts.
Infolge der Föderalismusreform habe sich der Gesetzgeber "ausdrücklich dafür entschieden", die Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus den Ländern zuzuweisen. "Wenn der Bund die Materie wieder an sich ziehen wollte", bedürfe es "einer Verfassungsänderung", heißt es im Gutachten.
Dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig. Neben den Stimmen von Abgeordneten der Regierungsfraktionen wären damit weitere Stimmen aus der Opposition, etwa von Linken oder AfD, erforderlich. Gegenüber beiden Parteien hat die Unionsfraktion allerdings einen Unvereinbarkeitsbeschluss. Auch die Länder müssten der Änderung im Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.
Dem Gutachten zufolge kann der Bund bereits jetzt Wohnungen für den eigenen Bedarf errichten, Liegenschaftsvermögen verwerten und den Ländern Finanzhilfen gewähren. Der Linken reicht das nicht aus. "Die Bundesregierung kann unter dem Vorwand Wohnungsbau lediglich Kasernen für Soldaten bauen", sagte Caren Lay, wohnungspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag und Vorsitzende des Bauausschusses. "Wir wollen eine Wohnungsbaugesellschaft, die Wohnungen baut und nicht Kasernen."
Die Linke setzt sich seit Langem für eine solche Gesellschaft ein. Sie dürfe allerdings nicht privaten, profitorientierten Interessen dienen. "Der Bund muss sozial und gemeinnützig Wohnungen bauen und vermieten", sagte Lay.
Ob die im Gutachten beschriebene Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung das Vorhaben infrage stellt, ließ das Bundesfinanzministerium auf Anfrage offen. Wegen laufender Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung wolle man sich dazu derzeit nicht äußern, sagte ein Sprecher.