Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat einen Angeklagten wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Das teilte das Gericht am Montag mit.
Der Angeklagte B. soll zwischen Februar 2021 und April 2022 viermal Geldbeträge in Höhe von insgesamt 220 Euro an drei gesondert Verfolgte überwiesen haben. Diese leiteten das Geld an in Syrien befindliche Mitglieder des Islamischen Staates (IS) weiter.
Die IS-Mitglieder sollen über Telegram-Kanäle Propaganda verbreitet und zu Spenden für inhaftierte Kameraden aufgerufen haben.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte damit die Strukturen und den Fortbestand des IS sichern und stärken wollte
Geldstrafe in Hamburger IS-Unterstützungsprozess
über dts Nachrichtenagentur
22. Juni 2026 - 11:55 Uhr
Von Peter Heidenreich - Deutschland