CDUler schließt Grundgesetzänderung für Wohnungsbaugesellschaft aus

CDUler schließt Grundgesetzänderung für Wohnungsbaugesellschaft aus - (Foto: Bauarbeiter auf einer Baustelle (Archiv))
Der Sprecher der Unionsfraktion für Bauen und Wohnen, Jan-Marco Luczak (CDU), bremst die Erwartungen an die geplante staatliche Wohnungsbaugesellschaft. Eine schlank strukturierte Wohnungsbaugesellschaft als Vehikel, um privates Kapital für den Bau von neuen Wohnungen zu generieren, könne insbesondere dem seriellen Wohnungsbau frische Impulse geben, sagte Luczak der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). Zugleich stellte Luczak klar, dass es keine Grundgesetzänderung geben werde. Dafür gebe es weder eine Notwendigkeit noch eine Mehrheit.
Man wolle sich nicht von den Grünen oder gar der Linkspartei abhängig machen. Da das Wohnungswesen Ländersache sei, müsste für die Errichtung einer Bundesgesellschaft eigentlich das Grundgesetz geändert werden. Darauf hatte in der Vergangenheit auch Bauministerin Verena Hubertz (SPD) immer wieder hingewiesen. Lob äußerte Luczak hingegen am geplanten Verbot der Enteignung von Immobilien. Die Koalition schließe Vergesellschaftungen privater Wohnungsbestände durch Landesgesetze aus. Damit sichere man "Investitionssicherheit" in Deutschland und gebe "Vertrauen" zurück, sagte er. Allein die Debatte um Enteignungen habe zu einer "massiven Verunsicherung des Marktes" geführt. Die "sozialistischen Enteignungsfantasien" aus Berlin wären der "Todesstoß für den privaten Wohnungsbau" und würden den "Investitionsstandort Deutschland irreparabel beschädigen", fügte Luczak hinzu.

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