Ziel des Gesetzes ist es, Patienten in Akut- und Notfällen effektiver zu versorgen. Die drei Versorgungsbereiche - vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste - sollen vor allem besser aufeinander abgestimmt werden. Die Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen soll ausgebaut werden.
Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein.