Dies betrifft insbesondere Bereiche wie Versicherungen und Kredite. Künftig soll nach dem Ablauf medizinisch begründeter Fristen keine Verpflichtung zur Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung bestehen. Die Staatsregierung plant, wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung zu verwenden, um dem medizinischen Fortschritt Rechnung zu tragen. Bereits ab dem 20. November gilt für bestimmte Restschuldversicherungen ein gesetzliches "Recht auf Vergessenwerden", das eine überstandene Krebserkrankung 15 Jahre nach Abschluss der Behandlung nicht mehr berücksichtigt.
Jährlich erkranken in Bayern etwa 80.000 Menschen neu an Krebs.