Bayern will "Recht auf Vergessenwerden" für ehemals an Krebs erkrankte Menschen

Bayern will "Recht auf Vergessenwerden" für ehemals an Krebs erkrankte Menschen - (Foto: Krankenhaus (Archiv))
München - Bayern hat beschlossen, sich für das "Recht auf Vergessenwerden" für ehemals an Krebs erkrankte Menschen einzusetzen. Der Ministerrat unterstützt eine Bundesratsinitiative anderer Länder, die darauf abzielt, eine Regelung vorzulegen, die sicherstellt, dass eine überstandene Krebserkrankung nicht zu langfristigen Benachteiligungen führt.

Dies betrifft insbesondere Bereiche wie Versicherungen und Kredite. Künftig soll nach dem Ablauf medizinisch begründeter Fristen keine Verpflichtung zur Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung bestehen. Die Staatsregierung plant, wissenschaftlich fundierte Kriterien für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung zu verwenden, um dem medizinischen Fortschritt Rechnung zu tragen. Bereits ab dem 20. November gilt für bestimmte Restschuldversicherungen ein gesetzliches "Recht auf Vergessenwerden", das eine überstandene Krebserkrankung 15 Jahre nach Abschluss der Behandlung nicht mehr berücksichtigt.

Jährlich erkranken in Bayern etwa 80.000 Menschen neu an Krebs.


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