Bayern fordert schnelle Verankerung des Gebäudetyps-e im BGB

Bayern fordert schnelle Verankerung des Gebäudetyps-e im BGB - (Foto: Hochhaus-Baustelle (Archiv))
Die Bayerische Staatsregierung hat die Bundesregierung aufgefordert, den sogenannten Gebäudetyp-e schnellstmöglich im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern. Das teilten Bauminister Christian Bernreiter und Justizminister Georg Eisenreich mit. Ziel sei es, einfacheres und kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen, indem auf nicht zwingend notwendige Komfort- und Ausstattungsstandards verzichtet werden kann. Aktuell laufen in Bayern 19 Pilotprojekte, die laut den Ministern wertvolle Erkenntnisse liefern.
Dabei konnten teilweise über 15 Prozent der Kosten eingespart werden. Die größte Hürde liege derzeit jedoch im Zivilrecht, da die Angst vor Haftungsrisiken oft dazu führe, dass einfache Bauweisen nicht vereinbart würden. Die Minister betonten, dass es keinen neuen kleinteiligen Standard, sondern flexible rechtssichere Möglichkeiten brauche. Konkret fordern die bayerischen Ressorts, dass bei Verweis auf den Gebäudetyp-e automatisch die landesrechtlichen Technischen Baubestimmungen gelten sollen, sofern nicht anders vereinbart. Zudem sollen die Informationspflichten für Bauherren reduziert werden, wenn von Baunormen abgewichen wird. Bernreiter und Eisenreich sehen in der geplanten Gesetzesänderung einen wichtigen Baustein für mehr bezahlbaren Wohnraum.

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