Bayerische Staatsregierung beschließt "Bauturbo-Gesetz"

Bayerische Staatsregierung beschließt "Bauturbo-Gesetz" - (Foto: Bayerischer Landtag (Archiv))
Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Dienstag zwei zentrale Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Das teilte die Staatskanzlei mit. Mit dem neuen "Bauturbo-Gesetz" soll der Wohnungsbau deutlich beschleunigt werden, während eine Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes die Integration ausländischer Fachkräfte erleichtern soll. Das "Bauturbo-Gesetz" verankert das überragende öffentliche Interesse am Wohnungsbau prominent in der Bayerischen Bauordnung.
Kernstück ist ein neuer Abschnitt "Umbau", der bestehende und neue Erleichterungen für das Bauen im Bestand bündelt. Künftig entfallen Einzelfallentscheidungen für Abweichungen bei Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz sowie bei Raumhöhen, wenn alte Bausubstanz aktuellen Anforderungen nicht entspricht. Dies soll den Umbau von Bürogebäuden zu Wohnungen oder die Schaffung einer dritten Wohnung in einem Zweifamilienhaus erheblich vereinfachen. Parallel dazu hat der Ministerrat eine Änderung des Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes gebilligt. Angesichts eines prognostizierten Fehlens von bis zu 400.000 Arbeitskräften bis 2035 sollen die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigt und bürokratieärmer gestaltet werden. Künftig können internationale Fachkräfte mit anerkannter Berufsqualifikation auch in anderen qualifizierten Beschäftigungen eingesetzt werden. Zudem sollen grundsätzlich englischsprachige Unterlagen akzeptiert werden, Übersetzungen ins Deutsche sind nur noch in Ausnahmefällen nötig. Das Gesetz wird nun dem Landtag zur Beratung zugeleitet.

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