BayVGH schränkt Auskunft über Gästelisten bei Staatsempfängen im Rahmen der „Ludwig-Erhard-Gipfel“ ein

BayVGH schränkt Auskunft über Gästelisten bei Staatsempfängen im Rahmen der „Ludwig-Erhard-Gipfel“ ein - (Foto: Bayerischer Verfassungsgerichtshof (Archiv))
Die Presse hat bei den Staatsempfängen im Rahmen der "Ludwig-Erhard-Gipfel" nur einen begrenzten Anspruch auf Auskunft über die Gästelisten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Gegenstand des Verfahrens war eine Presseanfrage eines Medienunternehmens und eines Redakteurs zu den Staatsempfängen, die die Bayerische Staatsregierung in den Jahren 2022 bis 2025 im Rahmen des von einem privaten Unternehmen veranstalteten Gipfels ausrichtete. Die Staatskanzlei hatte die Auskunft teilweise mit Verweis auf den Datenschutz verweigert.
Das Verwaltungsgericht München hatte einen Eilantrag der Pressevertreter zuvor abgelehnt. Der BayVGH gab dem Redakteur nun teilweise recht. Die Behörde muss demnach die Namen, Funktionen und Institutionen der Gäste nennen, die tatsächlich an den Empfängen teilgenommen haben. Das Auskunftsinteresse der Presse überwiege hier die Persönlichkeitsrechte der Gäste, da diese sich durch die Teilnahme in die Öffentlichkeit begeben hätten. Keinen Anspruch haben die Antragsteller dagegen auf die Namen der Eingeladenen, die nicht erschienen sind, sowie auf die Information, ob eine Einladung von der Staatsregierung oder dem Unternehmen ausgesprochen wurde. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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