Baden-Württemberg beschließt neue Regeln für Hilfen nach Naturkatastrophen

Baden-Württemberg beschließt neue Regeln für Hilfen nach Naturkatastrophen - (Foto: Hochwasser-Warnung (Archiv))
Die baden-württembergische Landesregierung hat die Regeln für finanzielle Hilfen nach schweren Naturereignissen wie den Unwettern des vergangenen Sommers neu gefasst. Ziel sei es, Betroffenen und Kommunen künftig schneller und mit weniger Bürokratie helfen zu können, teilte Innenminister Thomas Strobl nach einer Sitzung des Ministerrats mit. Besonders bei den Soforthilfen soll der Ablauf vereinfacht werden. Privatpersonen können demnach einen Festbetrag von 500 Euro pro Person erhalten, maximal 2.500 Euro pro Haushalt.
Diese Mittel sollen noch vor Versicherungsleistungen fließen, um den raschen Ersatz von Gegenständen des täglichen Bedarfs zu ermöglichen. Für kleine Unternehmen, Landwirte und Freiberufler sind ebenfalls unbürokratischere Verfahren vorgesehen. Zudem sollen alle Ministerien prüfen, ob sie in ihren regulären Förderprogrammen sogenannte 'Fast Lanes' für von Unwettern betroffene Kommunen einrichten können. Für Landeshilfen stehen im Ereignisfall jährlich 25 Millionen Euro bereit, für Soforthilfen fünf Millionen Euro. Die Neuregelungen basieren auf den Erfahrungen aus den schweren Unwettern im Sommer 2024.

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