BGH bestätigt Verurteilung wegen Mordes am Leipziger Hauptbahnhof

BGH bestätigt Verurteilung wegen Mordes am Leipziger Hauptbahnhof
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten gegen ein Mordurteil des Landgerichts Leipzig verworfen. Das Landgericht hatte den Mann unter anderem wegen Mordes am Leipziger Hauptbahnhof zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Angeklagte hatte am Leipziger Hauptbahnhof einen Container mit anderen wohnungslosen Personen als Schlafplatz genutzt und am 23. April 2024 einen Mitbewohner misshandelt und getötet. Nach den Feststellungen des Landgerichts fesselte der Angeklagte das Opfer, das nach den Misshandlungen bereits wehrlos war, und strangulierte es über etwa 30 Minuten mit einem Kabel. Ein Bekannter, der nach der Tat am Container erschien, wurde unter Gewaltandrohung gezwungen, bei der Beseitigung des Leichnams und von Spuren zu helfen.
Das Landgericht bewertete die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen, da der Angeklagte seine Aggressionen an dem Opfer auslebte. Die Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 7. Oktober 2025 - 5 StR 308/25).

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