Nach den Feststellungen des Landgerichts halfen drei Angeklagte im Mai 2024 dabei, über 2,5 Tonnen Kokain aus einem südamerikanischen Bananencontainer im Hamburger Hafen zu bergen. Der Container war zur Durchleuchtung in einer Containerprüfanlage bestimmt. Zwei der Angeklagten waren im September 2024 in ein weiteres Vorhaben eingebunden, bei dem über 2,1 Tonnen Kokain geborgen werden sollten. Die Polizei stellte das Kokain sicher, als der Container in einer Lagerhalle in Hafennähe ausgeladen wurde.
Die Überprüfung des Urteils auf die Revisionen der Angeklagten ergab keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil. Lediglich eine Einziehungsanordnung in Höhe von 2.000 Euro entfiel bei einem Angeklagten. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 23. September 2026 - 5 StR 399/26).