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Alkoholunfall und mehrere Verkehrsdelikte in der Region Verden und Osterholz

Alkoholunfall und mehrere Verkehrsdelikte in der Region Verden und Osterholz - (Foto: Polizei (Archiv))
In der Region Verden und Osterholz hat die Polizei am Wochenende mehrere Verkehrsdelikte geahndet. In Kirchlinteln kam eine 64-jährige Autofahrerin am späten Samstagnachmittag von der Straße ab und fuhr in einen Graben. Die Polizei Verden stellte einen Alkoholkonsum der Frau fest, nahm eine Blutprobe und stellte den Führerschein sicher.
Die leicht verletzte Fahrerin wurde ins Krankenhaus gebracht. In Ottersberg kontrollierten Beamte der Polizei Achim am Samstagabend eine 50-jährige Fahrerin, die ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. In Thedinghausen wurde einer 29-jährigen Fahrerin am frühen Sonntagmorgen eine Atemalkoholkonzentration von 0,72 Promille nachgewiesen. Auf der Autobahn 1 bei Oyten stoppte die Autobahnpolizei Langwedel am Samstagabend einen 22-jährigen schwedischen Autofahrer, der unter Drogeneinfluss stand. Er musste eine Blutprobe abgeben und eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Auf der A27 bei Walsrode nutzte ein 18-jähriger Fahranfänger am Samstagnachmittag die Rettungsgasse, um an einem Stau vorbeizufahren. Er muss mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot, einem Aufbauseminar und einer Verlängerung seiner Probezeit rechnen. Ebenfalls auf der A27 bei Walsrode wurde am Samstagnachmittag eine 24-jährige Autofahrerin schwer verletzt, als sie beim Überholen mit einem Sattelzug kollidierte. Der Sachschaden wird auf über 10.000 Euro geschätzt. Ein weiterer Vorfall ereignete sich am Samstagvormittag auf der A27 bei Bremen. Der Fahrer eines Audis mit falschen Kennzeichen flüchtete vor einer Kontrolle der Autobahnpolizei Langwedel, überholte rechts und nutzte den Seitenstreifen. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die durch die Fahrweise gefährdet wurden. Zudem brachen bislang Unbekannte am Samstagabend in ein Reihenhaus in Ritterhude ein und entwendeten Goldschmuck. Die Polizei Osterholz bittet um Hinweise zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen im Tatzeitraum zwischen 17:30 und 23:00 Uhr.

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