Urteil wegen Messerangriff auf Ehefrau in Neuruppin rechtskräftig

Urteil wegen Messerangriff auf Ehefrau in Neuruppin rechtskräftig - (Foto: Bundesgerichtshof (Archiv))
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung wegen versuchtem Totschlag durch das Landgericht Neuruppin verworfen. Das teilte der BGH am Montag mit. Das Landgericht hatte den Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts stach der Angeklagte mit einem Messer auf seine Ehefrau ein, weil er sich von ihr provoziert fühlte.
Er versetzte ihr mehrere Stiche in den Brustkorb, um sie zu töten. Die Frau überlebte, da eine gemeinsame Tochter und Nachbarn sie bis zum Eintreffen der Notfallmedizin versorgten. Die Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 19. März 2026 - 6 StR 4/26).

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