Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entlassung von zwei Polizeikommissaranwärtern in Brandenburg bestätigt. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, die Hochschule der Polizei habe die Anwärter aufgrund begründeter Zweifel an ihrer Verfassungstreue zu Recht entlassen.
Die Entscheidung des Gerichts erging auf Beschwerden der beiden Beamten, nachdem bereits das Verwaltungsgericht Potsdam ihren Eilantrag abgelehnt hatte. Die brandenburgische Polizei hatte die Entlassung mit Aussagen von Lehrkräften und Kollegen begründet, die verfassungsfeindliche Äußerungen der Anwärter glaubhaft dargelegt hätten.
Das Gericht betonte, die Verfassungstreue sei ein wesentliches Eignungsmerkmal für Beamte.
Für eine Entlassung reichten bereits begründete Zweifel des Dienstherrn aus, da Polizisten das Vertrauen der Bürger für ihr Amt benötigten. Die Beschlüsse vom 25. März sind unanfechtbar.
OVG bestätigt Entlassung von Polizeianwärtern in Brandenburg
über dts Nachrichtenagentur
26. März 2026 - 13:50 Uhr
Von Sandra Will - Brandenburg