Der Bundesrat hat eine Entschließung verabschiedet, nationale Minderheiten und Volksgruppen ins Grundgesetz aufzunehmen. Das teilte der brandenburgische Kulturstaatssekretär Tobias Dünow mit, der zugleich Landesbeauftragter für Angelegenheiten der Sorben und Wenden ist.
Dünow zeigte sich erfreut über die Entscheidung und bezeichnete sie als "guten Tag für Minderheitenrechte". Er verwies darauf, dass die Rechte nationaler Minderheiten in Brandenburg bereits Verfassungsrang hätten.
In der vergangenen Woche habe er mit Beauftragten aus Landkreisen und Cottbus über Fälle gesprochen, bei denen eine Grundgesetzänderung die Auslegung von Bundesrecht erleichtern würde.
In Deutschland leben vier anerkannte autochthone Minderheiten: die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die Lausitzer Sorben und Wenden sowie die deutschen Sinti und Roma. Die geplante Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes soll verdeutlichen, dass der Staat deren sprachliche und kulturelle Identität achtet und stärkt.
Bundesrat will Minderheitenrechte im Grundgesetz verankern

Foto/Text dts
27. September 2025 - 07:25 Uhr
Von Sandra Will