Vor Beginn der Agrarministerkonferenz (AMK) vom 24. bis 26. September in Heidelberg fordern die Brandenburger Bündnisgrünen von der Landesregierung ein eindeutiges Signal zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung. Das teilte die Partei am Dienstag mit. Unter anderem sieht die Verordnung die Renaturierung von Mooren, Wäldern und Flussauen vor und ist seit diesem Jahr geltendes EU-Recht.
Das Land Brandenburg hatte die Umsetzung im Februar 2025 vorläufig ausgesetzt.
Zur Begründung verwies Agrarministerin Hanka Mittelstädt (parteilos) auf fehlende rechtliche Vorgaben von Bund und EU. Zugleich hatte sie damals gesagt, das Land stehe grundsätzlich zu den Zielen der Verordnung und wolle diese im Einvernehmen mit Landwirten und Naturschutzverbänden umsetzen.
Die Grünen erwarten nun, dass dieses Bekenntnis auf der Konferenz bekräftigt wird. „Die Wiederherstellungsverordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und verpflichtet auch Brandenburg, konkrete Pläne vorzulegen“, sagte die Landesvorsitzende Andrea Lübcke. Aus Sicht der Partei sollten die ökologischen Vorteile – von Hochwasserschutz bis zu stabileren Böden – stärker betont werden.
Die Verordnung ist zentral für die Biodiversitätsstrategie der EU und soll helfen, die Folgen des Klimawandels abzufedern. Bis Oktober 2025 müssen die Bundesländer erste Maßnahmen und Daten an das Bundesamt für Naturschutz übermitteln. Anfang 2026 soll ein Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans vorliegen, der 2027 endgültig verabschiedet werden soll.
Bündnisgrüne fordern Bekenntnis zur EU-Wiederherstellungsverordnung

Foto/Text dts
23. September 2025 - 13:00 Uhr
Von Sandra Will