Das Land Brandenburg setzt sich im Bundesrat weiter für die Einführung eines bundesweiten Registers für verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote ein. Das teilte das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz am Freitag mit. Der Bundesrat befasst sich am selben Tag mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes, der auf Initiative Brandenburgs auch die rechtliche Grundlage für ein solches Register schaffen soll.
Verbraucherschutzministerin Mittelstädt betonte die Notwendigkeit des Registers, um die Durchsetzung von Tierhaltungsverboten zu verbessern.
Bisher können Tierhalter einem Verbot durch einen Umzug in eine andere Kommune entgehen, da die neue Behörde keine Kenntnis davon hat. Ein Register soll den länderübergreifenden Informationsaustausch ermöglichen und sicherstellen, dass Verbote auch bei einem Zuständigkeitswechsel beachtet werden. Die Ministerin erklärte, dass ein Tierhaltungsverbot niemals leichtfertig ausgesprochen werde, sondern meist erhebliches Tierleid vorausgehe.
Ein behördliches Verbot nach Paragraph 16a des Tierschutzgesetzes wird verhängt, wenn ein Halter grob oder wiederholt gegen das Gesetz verstößt. Gerichtliche Verbote nach Paragraph 20 Absatz 1 können bei einer Verurteilung wegen einer tierschutzrelevanten Straftat ausgesprochen werden. Die Forderung nach einem Register wurde bereits 2019 von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz erhoben. Brandenburg stellte 2022 einen entsprechenden Antrag im Bundesrat, der einstimmig angenommen wurde.
Brandenburg fordert bundesweites Register für Tierhaltungsverbote
über dts Nachrichtenagentur
12. Juni 2026 - 06:50 Uhr
Von Sandra Will - Brandenburg