Der in Leipzig ansässige sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam im Fall der Tötung eines Wachmanns in einer Asylbewerberunterkunft verworfen. Das teilte der BGH am Mittwoch mit.
Der Angeklagte war wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts lebte der Angeklagte in den Jahren 2023 und 2024 in verschiedenen Asylbewerberunterkünften in Potsdam.
Im Februar 2023 verletzte er eine Mitbewohnerin mit einem Messer am Arm. Im Mai 2024 stach er einem Wachmann in der Unterkunft unvermittelt mit einem Messer zweimal in die Brust, woraufhin der Wachmann wenig später an den Verletzungen verstarb.
Die Überprüfung des Urteils ergab keine durchgreifenden Rechtsfehler, sodass das Urteil des Landgerichts Potsdam nun rechtskräftig ist (Beschluss vom 22. Januar 2026 - 6 StR 473/25).
BGH bestätigt Urteil im Fall eines getöteten Wachmanns in Potsdam
über dts Nachrichtenagentur
08. April 2026 - 11:40 Uhr
Von Sandra Will - Brandenburg