Berliner Senat bringt neues Schulgesetz auf den Weg

Berliner Senat bringt neues Schulgesetz auf den Weg. Foto von Philipp Znidar/dpa

Der Berliner Senat hat am Dienstag ein Gesetzespaket mit wichtigen bildungspolitischen Vorhaben auf den Weg gebracht. So ist ein elftes Pflichtschuljahr für Schüler geplant, die zum Ende der zehnten Klasse noch keinen Ausbildungsplatz oder andere berufliche Perspektiven vorweisen können.

Gegenstand des novellierten Schulgesetzes ist zudem ein «Kita-Chancenjahr»: Kinder, die nicht richtig Deutsch sprechen und bis dato nicht in einer Kita betreut wurden, müssen mindestens ein Jahr vor der Schule eine Kita oder vergleichbare Sprachförderangebote freier Anbieter besuchen.

Die Gesetzesänderung, die der Senat zunächst an den Rat der Bürgermeister weiterleitete, sieht auch strengere Regeln für den Übergang von Schülern von der Grundschule aufs Gymnasium vor. Der Notenschnitt, der Schülerinnen und Schülern automatisch eine Empfehlung für das Gymnasium bringt, soll auf einer neuen Grundlage ermittelt werden.

Wollen Kinder mit einem nicht ausreichenden Notenschnitt und ohne entsprechende Empfehlung dennoch ab der 7. Klasse ein Gymnasium besuchen, müssen sie im Rahmen eines Probeunterrichts nachweisen, dass sie dazu geeignet sind. Der Wunsch der Eltern soll in dem Zusammenhang nicht mehr maßgebend sein. Das bisher übliche Probejahr in der siebten Klassen für diese Schüler entfällt.

Der schwarz-rote Senat will mit dem Gesetz, das nach erneuter Befassung im Senat und Verabschiedung im Abgeordnetenhaus zum 1. August in Kraft treten soll, zudem den bekenntnisorientierten Religionsunterricht stärken. Festgehalten wird, dass Religionsgemeinschaften das Recht haben, solchen Unterricht anzubieten. Schulen sollen verpflichtet werden, den Elternwillen zur Teilnahme ihrer Kinder an Religions- oder Weltanschauungsunterricht abzufragen.