Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Angeklagten gegen ein Mordurteil des Landgerichts Berlin verworfen. Das Landgericht hatte den Mann wegen Mordes an seiner Ex-Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt. Damit ist eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte wütend auf seine geschiedene Ehefrau, nachdem sie das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder erhalten und die Ehewohnung zugesprochen bekommen hatte.
Trotz mehrfacher Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz näherte er sich ihr am Abend des 28. August 2024 und tötete sie gewaltsam. Der Angeklagte ignorierte die Hilferufe von Nachbarn und erklärte später den herbeigerufenen Notärzten und Polizeibeamten, es sei sein gutes Recht gewesen, seine Ex-Frau zu töten.
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Annahme niedriger Beweggründe und die besondere Schwere der Schuld. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 26. August 2025 - 5 StR 368/25).
Verurteilung wegen Mordes an Ex-Frau in Zehlendorf rechtskräftig

Foto/Text dts
09. September 2025 - 11:55 Uhr
Von Sophie Neumann