OVG bestätigt Rechtmäßigkeit von Auftritt bei Palästina-Kongress

OVG bestätigt Rechtmäßigkeit von Auftritt bei Palästina-Kongress
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das gerichtliche Verfahren um ein Verbot der politischen Betätigung, das im Zusammenhang mit dem letztjährigen Palästina Kongress ausgesprochen wurde, abgeschlossen. Der Kläger sollte im April 2024 als Redner auf der Veranstaltung auftreten. Das Landesamt für Einwanderung des Landes Berlin untersagte ihm unter anderem die persönliche Teilnahme an der Veranstaltung sowie die Darbietung eigener Beiträge und die Teilnahme bei Abwesenheit durch Telekommunikationsmittel. Das Verwaltungsgericht Berlin stellte auf die Klage des Klägers fest, dass das verhängte Verbot der politischen Betätigung rechtswidrig war.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein solches Verbot lagen nicht vor. Nach der durchgeführten Gefahrenprognose war nicht davon auszugehen, dass die politische Betätigung des Klägers die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden oder den außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen würde. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat den Antrag des Landes Berlin auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Die vorgelegte Begründung erfüllte nicht die gesetzlichen Vorgaben, die eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts erforderten. Der Senat hatte sich daher nicht inhaltlich mit den Wertungen des angegriffenen Urteils zu befassen.

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