Gericht: Doppelzimmer in Pflegeeinrichtungen nur ausnahmsweise zulässig

Gericht: Doppelzimmer in Pflegeeinrichtungen nur ausnahmsweise zulässig - (Foto: Justicia (Archiv))
Die Bewohner in Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg sind grundsätzlich in Einzelzimmern unterzubringen, während Doppelzimmer nur noch ausnahmsweise zulässig sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Die Klägerin betreibt seit November 1995 einen Senioren-Wohnpark mit einer Kapazität von 117 Pflegeplätzen, aufgeteilt auf 27 Einzelzimmer und 45 Doppelzimmer. Sie hatte beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg die Feststellung beantragt, dass ihr Pflegebetrieb mit allen Doppelzimmern die Anforderungen der Strukturqualitätsverordnung erfüllt.
Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Cottbus blieb erfolglos. Auch die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts stellte fest, dass die Strukturqualitätsverordnung das Gebot vorsehe, Bewohner in Einzelzimmern unterzubringen, wobei Ausnahmen nur aus fachlichen Gründen möglich seien. Diese Gründe lägen im Fall der Klägerin jedoch nicht vor. Die Regelungen seien mit höherrangigem Recht vereinbar und dienten dem Schutz der Privat- und Intimsphäre der Bewohner.

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