Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Ablehnung einer Tempo-30-Zone an Schulwegen durch den rot-schwarzen Senat für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung fiel im Rahmen einer erfolgreichen Klage der Deutschen Umwelthilfe, wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus am Freitag mitteilte. Die Richter folgten damit der Argumentation, dass der Schutz von Kindern Vorrang vor verkehrspolitischen Erwägungen habe.
Der Senat hatte die Einrichtung von Tempo 30 unter anderem mit Verweis auf die Zuständigkeit der Bezirke und fehlende Rechtsgrundlagen abgelehnt.
Das Gericht wies diese Begründung jedoch klar zurück und stellte fest, dass die Sicherheit von Schulkindern ein überragendes öffentliches Interesse darstelle. Nach Auffassung des Gerichts hätte der Senat die Maßnahme nicht ohne ausreichende Prüfung ablehnen dürfen.
Der Fraktionsvorsitzende Werner Graf kommentierte das Urteil als „großartigen Erfolg für den Schutz der Kinder“. Er forderte den Senat auf, alle bisher rechtswidrig abgelehnten Tempo-30-Anträge zu überprüfen und zu korrigieren. „Es braucht sichere Schulwege für alle Kinder“, erklärte Graf. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da eine Reihe weiterer Ablehnungen von Tempo 30 an Berliner Schulen nun auf dem Prüfstand stehen.
Berliner Gericht stoppt CDU-Politik gegen Tempo 30 an Schulwegen
über dts Nachrichtenagentur
24. Juli 2026 - 09:40 Uhr
Von Sophie Neumann - Berlin