Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat neue Fördermöglichkeiten für die Darstellenden Künste und den Tanz ausgeschrieben. Wie die Behörde mitteilte, können sich Theater, Gruppen und Einzelkünstler bis zum 30. Juni 2026 für das Jahr 2027 bewerben. Angeboten werden eine Einzelprojektförderung, eine Einstiegsförderung sowie eine einjährige Förderung für Produktionsorte.
Die Einzelprojektförderung gewährt einen Produktionskostenzuschuss für zeitlich begrenzte Vorhaben oder Wiederaufnahmen.
Antragsteller müssen bereits mindestens eine Produktion in Berlin gezeigt haben, die auf Interesse bei Publikum und Kritik gestoßen ist. Die Antragssumme ist nicht begrenzt. Für die Einstiegsförderung können sich Berufseinsteiger, Quereinsteiger und Wiedereinsteiger bewerben, die noch keine Projektförderung vom Senat erhalten haben. Hier beträgt die maximale Antragssumme 15.000 Euro. In beiden Programmen gibt es zudem einen Schwerpunkt „Tanz für junges Publikum“ mit zusätzlichen Mitteln.
Die einjährige Förderung für Produktionsorte richtet sich an Präsentations- oder Produktionsorte, die seit mindestens zwei Jahren unter der antragstellenden Leitung bestehen und bereits auf positives Interesse gestoßen sind. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Empfehlung einer Jury. Eine Online-Informationsveranstaltung zur Antragstellung findet am 9. Juni 2026 statt. Anmeldungen sind bis zum 4. Juni per E-Mail möglich.
Berlin fördert einjährige Projekte der Darstellenden Künste und des Tanzes
über dts Nachrichtenagentur
18. Mai 2026 - 10:35 Uhr
Von Sophie Neumann - Berlin