Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat eine neue Förderrunde für Literaturprojekte und Lesereihen ausgeschrieben. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Gefördert werden Projekte in den Jahren 2027 und 2028.
Anträge können ab sofort gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Vermittelnde im Literaturbereich sowie Vereine und andere Organisationen, darunter auch Lesebühnen. Voraussetzung ist der erste Wohnsitz oder der Hauptsitz in Berlin. Verlage, die Publikationsprojekte beantragen, dürfen einen Jahresumsatz von maximal 100.000 Euro und nicht mehr als drei feste Mitarbeiter haben.
Pro Projekt oder Lesereihe können maximal 25.000 Euro pro Jahr beantragt werden. Eine Lesereihe kann für zwei Jahre beantragt werden, wobei die Notwendigkeit der längeren Laufzeit begründet werden muss. Die Antragsfrist endet am 4. August um 11.00 Uhr. Eine unabhängige Jury entscheidet voraussichtlich bis Ende 2026 über die Vergabe der Mittel.
Berlin fördert Literaturprojekte und Lesereihen 2027/2028
über dts Nachrichtenagentur
02. Juni 2026 - 10:00 Uhr
Von Sophie Neumann - Berlin