Aufgrund einer Justizpanne ist ein wegen Vergewaltigung verurteilter Mann in Berlin aus der Haft entlassen worden. Hintergrund ist, dass nach dem Urteil des Landgerichts Berlin im Juni 2025 die Protokolle zu den 33 Verhandlungstagen nicht rechtzeitig fertig wurden. Das verstößt nach einem Beschluss des Berliner Kammergerichts gegen das «Beschleunigungsgebot», wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Darum wurde der Haftbefehl gegen den 28-Jährigen aufgehoben und der Mann aus der Untersuchungshaft entlassen.
Nach einem «Tagesspiegel»-Bericht steht die betroffene Frau unter Polizeischutz, weil der Mann infolge der Gerichtsentscheidung vom 19. Januar auf freiem Fuß ist. Das Landeskriminalamt (LKA) habe für die Ex-Partnerin des Afghanen Schutzmaßnahmen ergriffen.
Das Landgericht hatte den 28-Jährigen nach langer Verhandlung im vergangenen Sommer zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Es sprach ihn wegen Vergewaltigung in drei Fällen sowie wegen weiterer Gewaltdelikte gegenüber seiner ehemaligen Partnerin schuldig.
Protokolle nicht fertiggestellt
Mit der Entscheidung wurde - wie üblich in solchen Fällen - der Haftbefehl verlängert und der Verurteilte blieb im Gefängnis. Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Rechtsmittel dagegen einlegte. Die Revision konnte jedoch nicht vorangetrieben werden, weil der zuständige Richter die Protokolle nicht fertigstellte.
Das kritisierten die Anwälte des 28-Jährigen und beschwerten sich beim Kammergericht - erfolgreich. Nach mehr als eineinhalb Jahren im Gefängnis kam der Mann auf freien Fuß.
Richter derzeit nicht im Dienst
Hintergrund dafür, dass der Richter die Protokolle nicht fertigstellte, soll laut «Tagesspiegel» eine Suchterkrankung sein. Nach Gerichtsangaben ist der Jurist bereits seit Dezember nicht mehr Vorsitzender der betroffenen Strafkammer. «Er befindet sich derzeit nicht im Dienst», so die Sprecherin.
Sie betonte: «Es handelt sich um einen absoluten Einzelfall, der mit der Situation des Kollegen zu tun hat und keine Rückschlüsse auf die Justiz zulässt.» Zugleich erklärte sie, dass die Freilassung des Mannes nichts mit dessen Verurteilung zu tun hat. Sollte das Urteil von Juni 2025 rechtskräftig werden, müsse der 28-Jährige die Haftstrafe antreten.