Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Wiederaufnahmeförderung für das erste Halbjahr 2026 ausgeschrieben. Künstler und freie Gruppen können sich bis zum 9. September 2025 um Fördermittel bewerben, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse von künstlerischen Produktionen aller Sparten. Die maximale Fördersumme betrage 30.000 Euro pro Projekt.
Ziel sei es, erfolgreiche Arbeiten der freien Szene einem größeren Publikum zugänglich zu machen. Antragsberechtigt seien neben Einzelkünstlern auch Institutionen, die mit der freien Szene zusammenarbeiten. Über die Vergabe entscheide eine Jury. Für das zweite Halbjahr 2026 werde es eine separate Ausschreibung geben.