Die Bundespolizeidirektion München erlässt während des Oktoberfests temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände an mehreren Bahnhöfen und Haltepunkten. Betroffen sind der Hauptbahnhof, der Ostbahnhof, der Bahnhof Pasing sowie die S-Bahn-Haltepunkte Hackerbrücke und Hauptbahnhof. Die Allgemeinverfügung gilt vom 20. September 2025, 06:00 Uhr, bis einschließlich 6. Oktober 2025, 06:00 Uhr.
Das Verbot umfasst gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Die Bundespolizei begründet die Maßnahme mit Sicherheitserwägungen, um Gewaltstraftaten zu verhindern und Reisende sowie Polizeibeamte zu schützen. Bei Verstößen gegen die Verfügung drohen Sicherstellung der Gegenstände, Zwangsgelder sowie Platzverweise oder Bahnhofsverbote.
Die Bundespolizei weist ergänzend darauf hin, dass das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt und gegebenenfalls verboten ist oder einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Sie betont zudem, dass Waffen oft trügerische Sicherheit bieten und zur Gewalteskalation beitragen können. Weitere Informationen und Ausnahmen vom Verbot sind auf der Homepage der Bundespolizei einsehbar.
München erlässt Waffenverbote an Bahnhöfen während des Oktoberfests

Foto/Text dts
14. September 2025 - 09:10 Uhr
Von Peter Heidenreich