Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 30. Juli bestätigt, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der dritten Start- und Landebahn am Flughafen München nicht im März 2026 erlischt. Das Gericht wies damit Klagen gegen die Feststellung der Regierung von Oberbayern ab, die einen Beginn der Bauarbeiten bescheinigt hatte. Die schriftlichen Urteilsgründe wurden nun veröffentlicht.
Das Gericht führte aus, dass mit der Durchführung des Plans bereits begonnen worden sei.
Dazu zählten der Erwerb von rund 70 Hektar Land sowie bereits fertiggestellte Baumaßnahmen wie ein 1,8 Kilometer langer S-Bahn-Tunnel und Teile des Vorfelds. Insgesamt seien bereits über 270 Millionen Euro investiert worden. Ein von den Klägern befürchtetes 'ewiges Baurecht' bestehe jedoch nicht.
Gegen das Urteil können die Kläger innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Zu den Klägern gehören eine Umweltvereinigung, vom Fluglärm betroffene Kommunen und Grundstückseigentümer. Der BayVGH betonte, dass der 2011 gefasste Gesellschafterbeschluss zur Umsetzung des Projekts weiterhin gelte, auch wenn politische Diskussionen darüber andauern.
BayVGH bestätigt Fortbestand des Planfeststellungsbeschlusses für dritte Startbahn in München

Foto/Text dts
18. August 2025 - 16:55 Uhr
Von Peter Heidenreich