Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat die mündliche Verhandlung im Organstreitverfahren der AfD-Landtagsfraktion und ihrer Mitglieder gegen die Präsidentin des Landtags angesetzt. Dies teilte der Gerichtshof mit. Die Verhandlung findet am Montag, dem 10. November, um 10:30 Uhr im Sitzungssaal 1 des Oberlandesgerichts Stuttgart statt.
Gegenstand des Verfahrens ist der Zugang zum Verbindungstunnel zwischen dem Haus der Abgeordneten und dem Haus des Landtags.
Die AfD-Landtagsfraktion und ihre Mitglieder argumentieren, dass sie durch die Nichterteilung von Schließ- und Zugangsberechtigungen zu diesem Tunnel in ihrem Recht auf Ausübung des freien Mandats gemäß Artikel 27 Absatz 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg verletzt seien.
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung und wird in dieser Angelegenheit von neun Richterinnen und Richtern geleitet. Die Verhandlung ist von öffentlichem Interesse und wird voraussichtlich auf reges Interesse stoßen.
Mündliche Verhandlung im Organstreitverfahren der AfD-Landtagsfraktion

Foto/Text dts
26. September 2025 - 07:50 Uhr
Von Peter Heidenreich