BGH eröffnet Strafverfahren gegen weitere Angeklagte im NSU-Komplex

BGH eröffnet Strafverfahren gegen weitere Angeklagte im NSU-Komplex
Der Bundesgerichtshof hat das Hauptverfahren gegen eine weitere Angeklagte im NSU-Komplex eröffnet. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat habe damit auf eine sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts reagiert, teilte der BGH am Dienstag mit. Die Angeklagte soll in drei Fällen die terroristische Vereinigung NSU unterstützt haben. Ursprünglich hatte das Oberlandesgericht Dresden das Hauptverfahren nur wegen Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung eröffnet.
Der Generalbundesanwalt legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein, woraufhin der Bundesgerichtshof das Verfahren in vollem Umfang zur Hauptverhandlung zuließ. Die Angeklagte wird verdächtigt, ihre Krankenversichertenkarte für die mittlerweile rechtskräftig verurteilte Beate Z. bereitgestellt zu haben, um medizinische Behandlungen unter falscher Identität zu ermöglichen. Zudem soll sie zusammen mit ihrem Ehemann Bahncards für Mitglieder des NSU beschafft haben. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden wird im nächsten Schritt eine Hauptverhandlung anberaumen (Beschluss vom 16. April 2025 - StB 69/24).