Arznei-Hersteller: Engpassgesetz hilft nur in Teilbereichen

Arznei-Hersteller: Engpassgesetz hilft nur in Teilbereichen. Symbolfoto: Jan Woitas/dpa

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller hält das geplante Gesetz gegen Lieferengpässe bei patentfreien Medikamenten nur in Teilbereichen für hilfreich. «Wir sind froh, dass die Politik die Thematik überhaupt aufgegriffen hat», sagte Hauptgeschäftsführer Hubertus Cranz dem ZDF-«Morgenmagazin» am Dienstag. Damit könne man das Problem der Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln lösen. Generell werde das Gesetz aber «nicht helfen, die Situation in Deutschland zu verbessern». Das Gesetz sieht unter anderem gelockerte Preisregeln für Kinderarzneimittel und eine Lagerhaltung von mindestens drei Monaten für bestimmte Medikamente auf Vorrat vor. Außerdem soll es vereinfachte Arzneimittel-Austauschregeln unter Apotheken für wirkstoffgleiche Arzneimittel ermöglichen.

Die Ursache für den Arzneimittelmangel bestehe einerseits in einer Infektionslage, die «so nicht erwartet werden konnte», mit einer dementsprechend hohen Nachfrage an Medikamenten, erklärte Cranz. Andererseits sei dies aber auch ein strukturelles Problem: ein über die Jahre hinweg kaputt gesparter Markt, der das Preisniveau bei patentfreien Arzneimitteln so gedrückt habe, dass eine Reihe von Herstellern den Markt verlassen habe.

«Wir haben nun mal die Situation, dass durch die gestiegenen Kosten natürlich auch für die Arzneimittelhersteller die Situation immer schwieriger geworden ist», ergänzte Cranz. Zudem gebe es eine Vielzahl von komplizierten Genehmigungsverfahren. Vor diesem Hintergrund fordert der Verband einen Inflationsausgleich im Arzneimittelbereich.


Werbung
Werbung