ARAG informiert über neue Rechtsprechungen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Haftung (nicht) ausgeschlossen  +++
Ein Mann kauft einen Old­ti­mer, der sich spä­ter als so man­gel­haft dar­stellt, dass er kei­nen TÜV be­kommt. Eine Ge­währ­leis­tung ist im Ver­trag aus­ge­schlos­sen wor­den. Weil er den Zu­stand des Kfz mit einer Note be­wer­tet hatte, haf­tet der Ver­käu­fer nach Auskunft der ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aber trotz­dem. Der BGH sah in der Angabe der Zustandsnote im Kaufvertrag im Zusammenhang mit der Beschreibung des Erhaltungszustands des Oldtimers eine Beschaffenheitsvereinbarung. Und dafür war die Haftung des Verkäufers im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen worden (Az.: VIII ZR 240/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

+++ Falsche Einkommensangaben +++
Wer bei der Beantragung von Grundsicherungsleistungen sein Einkommen nicht korrekt angibt, riskiert die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Zahlungen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat laut ARAG Experten klargestellt, dass für Jobcenter in bestimmten Fällen eine Beweislastumkehr zu ihren Gunsten gilt. Grundlage ist die Annahme, dass die Hilfebedürftigkeit nicht bestanden hat, weil Einkommen verschwiegen oder verschleiert wurde (Az.: L 13 AS 152/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen.

+++ Haupthahn nicht zugedreht – Mitverschulden +++
Vor seinem Ur­laub hatte der Be­treu­er einer Ver­si­che­rungs­neh­me­rin ver­ges­sen, das Was­ser im un­be­wohn­ten Haus ab­zu­dre­hen. Als eine Misch­bat­te­rie platz­te, muss­te die Ge­bäu­de­ver­si­cherung nur für zwei Drit­tel des Scha­dens auf­kom­men. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 11 U 179/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Celle.

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