+++ Haftung (nicht) ausgeschlossen +++
Ein Mann kauft einen Oldtimer, der sich später als so mangelhaft darstellt, dass er keinen TÜV bekommt. Eine Gewährleistung ist im Vertrag ausgeschlossen worden. Weil er den Zustand des Kfz mit einer Note bewertet hatte, haftet der Verkäufer nach Auskunft der ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aber trotzdem. Der BGH sah in der Angabe der Zustandsnote im Kaufvertrag im Zusammenhang mit der Beschreibung des Erhaltungszustands des Oldtimers eine Beschaffenheitsvereinbarung. Und dafür war die Haftung des Verkäufers im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen worden (Az.: VIII ZR 240/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.
+++ Falsche Einkommensangaben +++
Wer bei der Beantragung von Grundsicherungsleistungen sein Einkommen nicht korrekt angibt, riskiert die Rückforderung zu Unrecht erhaltener Zahlungen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat laut ARAG Experten klargestellt, dass für Jobcenter in bestimmten Fällen eine Beweislastumkehr zu ihren Gunsten gilt. Grundlage ist die Annahme, dass die Hilfebedürftigkeit nicht bestanden hat, weil Einkommen verschwiegen oder verschleiert wurde (Az.: L 13 AS 152/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen.
+++ Haupthahn nicht zugedreht – Mitverschulden +++
Vor seinem Urlaub hatte der Betreuer einer Versicherungsnehmerin vergessen, das Wasser im unbewohnten Haus abzudrehen. Als eine Mischbatterie platzte, musste die Gebäudeversicherung nur für zwei Drittel des Schadens aufkommen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 11 U 179/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Celle.
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