ARAG informiert: Fünf Fakten zum Wohngeld!

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Wohngeld kann bekommen, wessen Einkommen nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum – egal, ob Mietwohnung oder eigene Immobilie – zu tragen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Destatis bezogen bis Ende 2017 rund 592.000 Haushalte Wohngeld, also 1,4 Prozent alle privaten Haushalte. Von der Wohngeldreform sollen 2020 rund 660.000 Haushalte profitieren, darunter 180.000, die zusätzlich Zugang zum Wohngeld haben. Vorschriften, wie groß eine Wohnung sein darf, gibt es nicht. Auch keine Auflagen vom Jobcenter oder anderen Behörden.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Wer über ein gewisses Vermögen aus Bargeld, Sparguthaben, Wertpapieren oder Ähnlichem verfügt, bekommt kein Wohngeld. Die Grenze liegt bei 60.000 Euro für das erste Haushaltsmitglied und 30.000 Euro bei jeder weiteren Person, die im Haushalt lebt. Wer bereits so genannte Transferleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, hat auch keine Chance auf Wohngeld, da die Wohnkosten bereits mit dieser Transferleistung abgedeckt sind. Daher haben auch Studenten, Schüler und Auszubildende eher geringe Chancen auf Wohngeld, da sie entweder noch bei ihren Eltern leben oder andere Leistungen wie etwa Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Bislang waren für einen durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushalt im Schnitt 145 Euro pro Monat drin. Ab 2020 sollen durchschnittlich 190 Euro monatlich möglich sein. Doch die Berechnung des Wohngeldes ist etwas kompliziert und sehr umfangreich. Neben dem vom Bundesinnenministerium zur Verfügung gestellten Online-Rechner haben die meisten Gemeinden auf ihrer Homepage eigene Rechner, in denen die jeweiligen Mietstufen bereits berücksichtigt sind. Die meisten Angaben sind zwar in der Regel machbar, wenn Lohn- und Steuerbescheid sowie der Mietvertrag vorliegen, aber es bleibt ein Angang. Daher bieten Gemeinden Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags an. Sie sind nach Angaben der ARAG Experten sogar zur Hilfe verpflichtet.

Für die Berechnung des Wohngeldes wird das Gesamteinkommen aller Personen, die zu einem Haushalt gehören, zusammengerechnet. Es darf pro Haushalt also nur einmal bezogen werden. Für die, die bereits Wohngeld erhalten, ist der Zuschuss nach der Reform um knapp ein Drittel gestiegen.

Das Wohngeld ist abhängig von der Höhe des Einkommens. Je nach Wohnraum und jeweiligem örtlichen Mietenniveau (Mietenstufe) variieren die Höchstbeiträge. Vermögen wird bis zu einer bestimmten Grenze nicht berücksichtigt: Pro Haushaltsmitglied sind das 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person. So blieben bei einem Dreipersonen-Haushalt 120.000 Euro bei der Berechnung des Wohngeldes unberücksichtigt. Zum Vermögen zählen nach Auskunft der ARAG Experten beispielsweise Geld auf dem Konto, Sparguthaben, aber auch Wertpapiere oder nicht selbst genutzte Immobilien.

Wo beantragt man das Wohngeld?

Je nach Gemeinde gibt es unterschiedliche Stellen, die für das Wohngeld zuständig sind. Teilweise gibt es Wohngeldstellen, woanders sind Sozialamt, Standesamt oder Bürgermeisterbüro zuständig. Ein Blick auf die jeweilige Gemeindeseite im Netz sollte aber Auskunft geben und in der Regel auch Formulare zum Download bereithalten. Meist wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Es zählt der erste des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Nach einem Jahr muss das Wohngeld erneut beantragt werden.  ARAG-Versicherung.