ARAG: Urteile zu Reservierungsgebühren, private Ladestation und anderen Themen!

ARAG: Urteile zu Reservierungsgebühren, private Ladestation und anderen Themen! Symbolfoto: pixabay

Rückzahlung der Reservierungsgebühr: Wird eine Gebühr zur Reservierung einer Immobilie gezahlt, besteht ein sogenannter bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden und im konkreten Fall dem Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr von 10.000 Euro zuzüglich Verzugszinsen zugestanden (Az.: 2 O 292/19). .

Keine private Ladestation: Laut ARAG Experten hat das Amtsgericht München die Klage eines Ehepaares gegen ihre Vermieterin auf Erlaubnis, eine Elektroladestation für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten durch die von ihm selbst gewählte Firma zu errichten, abgewiesen. Mit Blick auf die Interessen der anderen Mietparteien sei es nur gerecht, eine einheitliche Lösung zu gewähren, die eine Überlastung des Stromnetzes technisch verhindern könne (Az.: 416 C 6002/21). 

Vorsicht Mülltonne: Erkennt ein Radfahrer, dass geleerte Mülltonnen auf dem Radweg im Weg stehen, so muss er diesen vorsichtig und mit ausreichendem Abstand ausweichen. Kommt er dabei zu Fall, so hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Abfallentsorgungsfirma. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (AZ: 4 O 25/21).   

Bußgeld für „Dooring“ verdoppelt:
Durch achtloses Öffnen der Fahrertür ihres am Straßenrand parkenden Wagens gefährden Autofahrer vor allem Radler, die – wenn Radwege fehlen – in der Regel auf der Straße fahren müssen. Daher sieht der neue Bußgeldkatalog, der gestern in Kraft trat, nach Auskunft der ARAG Experten nun ein doppelt so hohes Bußgeld von 40 Euro vor. Wenn es bei diesem sogenannten „Dooring“ auch noch zur Sachbeschädigung kommt, werden 50 Euro fällig. ARAG Versicherung, ARAG Rechtsschutz, ARAG,

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