ARAG: Urheberrecht bei Video-Clip beachten!

ARAG: Urheberrecht bei Video-Clip beachten! Symbolfoto: pixabay

Reels sind kurze, maximal 15-sekündige Videos auf Instagram. Jeder Nutzer kann solch ein Video aufnehmen und z. B. mit Musik, Bildern oder Effekten aufpeppen. Private Nutzer ohne Business Account dürfen sich bei der Musikauswahl für ihren Video-Clip aus der Bibliothek von Instagram bedienen, wo lizensierte Titel hinterlegt sind, die Nutzungsrechte also bei Instagram liegen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass andere Sounds, ebenso wie Bilder und Fotografien urheberrechtlich geschützt sein können und daher ohne die erforderliche Erlaubnis des Rechteinhabers nicht für das eigene Reel genutzt werden dürfen.

Wer unrechtmäßig fremden Content nutzt, muss damit rechnen, dass der Inhalt von Instagram entfernt wird, das eigene Instagram-Konto eingeschränkt oder gar gesperrt wird. Zudem kann es eine Abmahnung vom Inhaber der Urheberrechte oder Schadenersatzforderungen geben und das ist mit teilweise hohen Kosten verbunden. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass nicht alle kreativen Privatnutzer, die Reels produzieren und verbreiten, nun Ärger erwarten müssen. Wenn die Video-Clips nicht länger als 15 Sekunden lang sind und keinen kommerziellen Zweck verfolgen, geht der Gesetzgeber von geringfügiger Nutzung aus und die ist gesetzlich erlaubt. ARAG Experten, ARAG-Versicherung, ARAG, 

 

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