ARAG: Schadensersatz bei nicht reparierten Vorschäden fällt weg

ARAG: Schadensersatz bei nicht reparierten Vorschäden fällt weg! Symbolfoto: pixabay

ARAG informiert: Stellt sich nach einem Verkehrsunfall heraus, dass nicht alle geltend gemachten Schäden an dem Fahrzeug auf den Unfall zurückzuführen sind, sondern dass es sich teilweise um nicht reparierte Vorschäden handelt, kann dies nach Auskunft der ARAG Experten zum Verlust des gesamten Schadensersatzanspruchs führen (Landgericht Frankenthal, Az.: 1 O 4/20 – Entscheidung noch nicht rechtskräftig). 

Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte
Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden. Dazu gehört nach Angaben der ARAG Experten auch Bereitschaftsdienst. Dieser kann unter anderem darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, bei Bedarf zu allen Tag- und Nachtstunden Arbeit zu leisten. Die ARAG Experten verweisen insofern auf die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: AZR 505/20).  ARAG Versicherung, ARAG Rechtsschutz, ARAG,

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