ARAG Recht - Frei laufender Hund rechtfertigt Kündigung des Mietvertrags

ARAG Recht - Frei laufender Hund rechtfertigt Kündigung des Mietvertrags. Symbolfoto: pixabay

+++ Frei laufender Hund rechtfertigt Kündigung des Mietvertrags +++

Lässt ein Mieter zwei Hunde unangeleint und frei laufen und wurde er hierfür bereits mehrfach abgemahnt, rechtfertigt das Verhalten eine fristlose Kündigung. ARAG Experten verweisen auf eine entprechende Entscheidung des Bundesgerichthof (Az.: VIII ZR 328/19). 

+++ Entschädigung für Thomas Cook Reisen online geltend machen +++

Pauschalreisende, welche durch die Insolvenz eines deutschen Reiseveranstalters der Thomas-Cook-Gruppe, der Thomas Cook International AG oder der Tour Vital Touristik GmbH Schäden erlitten haben, können Ausgleichszahlungen des Bundes in einem kostenfreien, online-basierten Anmeldeverfahren geltend machen.

+++ Kein Aufbrechen, wenn Pkw durch Funksignal geöffnet wurde +++

Die Hausratversicherung muss nicht für aus einem Pkw entwendete Gegenstände zahlen, wenn das Fahrzeug unbefugt per Funksignal geöffnet wurde. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden (Az.: 274 C 7752/19). 

+++ Widerrufsrecht greift nicht bei Sonderanfertigung +++

Das Widerrufsrecht ermöglicht es Verbrauchern, Verträge, die im Internet, an der Tür oder am Telefon abgeschlossen wurden, innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen. Es greift aber nicht, wenn die Ware speziell auf den Kunden zugeschnitten ist. Auch nicht, wenn die Firma noch nicht mit der Bearbeitung anfangen hat. So entschied laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall eines Kunden, der auf einer Messe eine personalisierte Einbauküche in Auftrag gegeben hatte, kurz darauf den Vertrag aber widerrief und die Küche dann doch nicht abnehmen wollte (Az.: C-529/19).
ARAG Experten jedoch kulant. ARAG Experten, ARAG, ARAG Versicherung, ARAG Rechtsschutz,

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