ARAG: Kurioses Gerichtsurteil - Streit zwischen Mieter und Vermieter!

ARAG: Kurioses Gerichtsurteil - Streit zwischen Mieter und Vermieter! Symbolfoto: pixabay

Stehpinkeln erlaubt? Ein echter Kerl pinkelt im Stehen – selbst wenn durch diese leicht archaisch anmutende Urinier-Methode die Marmorplatten eines Badezimmers beschädigt werden. Zumindest könnte dies das Fazit aus einem kuriosen Urteil sein, auf das die ARAG Experten gestoßen sind. In einem konkreten Fall wollte der Vermieter seinem offenbar im Stehen pinkelnden Mieter nach Auszug die Mietkaution nicht zurückzahlen. Der Grund: Durch das stehende Urinieren hatten Urinspritzer den edlen Marmorfußboden der Toilette verätzt und stumpf gemacht. Die Reparaturkosten von knapp 2.000 Euro wollte der Vermieter mit der Mietkaution verrechnen.

Doch das ließ sich der Stehpinkler nicht gefallen, zumal ihn der Vermieter nicht über die besondere Empfindlichkeit und Pflegebedürftigkeit des Bodens informiert hatte. Vor Gericht hatte seine Ahnungslosigkeit Erfolg. Denn auch der Richter war der Ansicht, dass es zwar zu erheblichen Auseinandersetzungen über die Art des Pinkelns kommen könne. Aber dadurch, dass er sich der Gefahr für den Boden nicht bewusst war, hatte der Mieter Anrecht auf seine Kaution in voller Höhe (Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 42 C 10583/14).  ARAG Experten, ARAG-Versicherung, ARAG, ARAG Rechtschutzversicherung, Arag SE,

 

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Kontaktinformationen


Firma:

 ARAG SE