ARAG: Kündigung wegen eines Schoko-Weihnachtsmannes

Gerichtsurteile zum Schmunzeln

Kündigung wegen eines Schoko-Weihnachtsmannes! Der Mitarbeiter hatte wohl Mitleid mit dem nicht verkauften Schoko-Weihnachtsmann. Oder er hatte einfach nur Lust auf etwas Süßes. Auf jeden Fall überlegte der Mann nicht lange, als er den Ladenhüter im Januar ausgelagert in einem Nebenraum der Supermarktfiliale entdeckte und aß einige Bissen. Doch die blieben ihm nachträglich fast im Halse stecken. Denn der süße Genuss sollte ihn nach Auskunft der ARAG Experten seinen Job kosten. Nach 22 Betriebsjahren kündigte ihm sein Chef wegen Diebstahl. Doch das ließ sich der Schokoladen-Freund nicht gefallen und zog erfolgreich vor Gericht, denn auch die Richter hielten die Kündigung für unwirksam – zumal der Weihnachtsmann vom Unternehmen als „nicht verkaufsfähige“ Ware deklariert worden war (Arbeitsgericht Berlin, Az.: 28 Ca 1174/07).

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