ARAG: Keine beliebige Preiserhöhung von Streaming-Dienst

ARAG: Keine beliebige Preiserhöhung von Streaming-Dienst! Symbolfoto pixabay

Mehr Lohn für Pflegekräfte! Mit der aktuellen Pflegereform, die das Kabinett am 2. Juni beschlossen hat, soll der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden.  Danach werden künftig alle Pflegekräfte nach Tarif bezahlt, ohne dass Pflegebedürftige finanziell stärker belastet werden. Im Gegenteil: Nach Auskunft der ARAG Experten sollen insbesondere diejenigen entlastet werden, die lange pflegebedürftig sind. Ab September 2022 sollen dann nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen. Darüber hinaus soll ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel dafür sorgen, dass Heime mehr Pflegepersonal einstellen. Gleichzeitig erhalten Pflegekräfte mehr Verantwortung und sollen auch Hilfsmittel verordnen und eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Pfelge treffen können – auch dies ein weiterer Aspekt, um den Beruf attraktiver zu machen.

+++ Kein Schmerzensgeld bei Verbrennung an Suppe im Flugzeug +++
ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Köln, wonach eine Frau, die sich während eines Langstreckenflugs an ihrer Suppe verbrannt hat, kein Schmerzensgeld von der Fluggesellschaft erhält. Die Klägerin hatte durch die heiße Suppe schwere Verbrennungen im Brustbereich erlitten. Laut Urteil hatte sie dies durch ihr Verhalten jedoch selbst verschuldet (Az.: 21 O 299/20).
+++ Keine beliebige Preiserhöhung +++
Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut ARAG aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde hatte der BGH nun verworfen (Az.: I ZR 23/20). ARAG Versicherung, ARAG Rechtsschutz, ARAG,
 

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