ARAG: Haftpflichtversicherung Pflicht auf der Piste ab 1. Januar 2022 in Italien!

ARAG: Haftpflichtversicherung Pflicht auf der Piste ab 1. Januar 2022 in Italien! Symbolfoto: pixabay

Haftpflichtversicherung Pflicht auf der Piste
ARAG Experten weisen Ski-Urlauber darauf hin, dass sie ab 1. Januar 2022 in Italien eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden haben müssen, wenn sie auf die Piste wollen. Wer keine Versicherung nachweisen kann, muss mit dem Entzug der Liftkarte und mit Verwaltungsstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Zudem werden die Sicherheitsvorschriften auf Italiens Skipisten verschärft. Danach wird die Helmpflicht für minderjährige Ski- und Rodelfahrer unter 18 Jahren eingeführt und es soll vermehrte Alkoholkontrollen geben. ARAG Versicherung, ARAG Rechtsschutz, ARAG,

Verpaste Reisen

Verpassen Reisende ihren Flug, weil bei ihrem Eintreffen am Gate das Boarding bereits beendet ist, kann dies zu Lasten der Urlauber gehen. Das Amtsgericht München entschied laut ARAG Experten, dass eine Mindest-Boarding-Zeit nicht geschuldet ist und wies eine Klage auf Kostenerstattung für einen Ersatzflug ab. Eine Ankunft 18 Minuten nach der angegebenen Boarding-Time sei zu spät (Az.: 275 C 17530/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München  ARAG Versicherung, ARAG Rechtsschutz, ARAG,

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