ARAG: Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit

ARAG: Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit. Symbolfoto: pixabay

Keine Leistung wegen „Nachtrunk“  Kommt es zu einem Unfall, ist eine Kfz-Versicherung darauf angewiesen, von ihrem Versicherungsnehmer umfassend über den Hergang informiert zu werden. Verstößt der Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheit, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit ist. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Braunschweig zu Lasten eines Versicherungsnehmers entschieden, der sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt und anschließend behauptet hatte, die von der Polizei später festgestellte hohe Blutalkoholkonzentration beruhe auf einem "Nachtrunk". 

Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit 
Lässt sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben, um eine Prüfung zu schwänzen, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann nach laut ARAG Experten gerechtfertigt sein (Arbeitsgericht Siegburg, Az.: 5 Ca 1849/21).
 

Fristlose Kündigung wegen gefälschtem Impfausweis 
Legt eine Arbeitnehmerin ihrer Arbeitgeberin zwecks weiterer Wahrnehmung von Kundenterminen einen gefälschten Impfausweis vor, schädigt dies das Vertrauensverhältnis zwischen den Arbeitsvertragsparteien so nachhaltig, dass selbst eine befristete Weiterbeschäftigung unzumutbar ist. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln, welches die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin für wirksam befunden hatte (Az.: 18 Ca 6830/21).ARAG Rechtsschutz, ARAG, ARAG Rechtschutzversicherung, ARAGse,

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