ARAG: Experten räumen mit allgemeinen Irrtümern auf!

ARAG: Experten räumen mit allgemeinen Irrtümern auf! Symbolfoto: ARAG

Kein Lohn bei Nachtschicht zur Zeitumstellung?

Arbeitnehmer, die pro Stunde bezahlt werden und an diesem Wochenende von Samstag auf Sonntag eine Nachtschicht haben, schauen finanziell in die Röhre. Denn dann werden die Uhren von zwei auf drei Uhr vorgestellt, d. h., es geht eine Stunde verloren. Und damit auch der Stundenlohn für diese Zeit. Immerhin: Laut ARAG Experten müssen sie die Stunde auch nicht nacharbeiten. Wer einen festen Monatslohn bekommt, hat Glück: Die fehlende Stunde hat keine finanziellen Folgen. ARAG Versicherung, ARAG Rechtsschutz, ARAG,

Parklücke: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?

An einer Parklücke hat derjenige Vorrang, der sie zuerst unmittelbar erreicht. Und „unmittelbar“ meint nicht, sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf gleicher Höhe der Parklücke zu befinden. Vorrang hat man auch dann noch, wenn man zuerst an der Parklücke angekommen ist, aber zunächst daran vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken oder anderweitig zu rangieren. Auch das Warten auf eine Parklücke ist nach Auskunft der ARAG Experten streng geregelt: Drängelt sich ein anderer Fahrer in die Parklücke vor, während das ausparkende Auto dem Wartenden noch den Weg versperrt, verstößt er gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und erfüllt damit einen Bußgeldtatbestand. Es kann ein Ordnungsgeld von 10 Euro fällig werden.

Wer als Autofahrer auf Nummer sicher gehen möchte und eine freie Parklücke reserviert, indem er beispielsweise seinen Beifahrer dort hinstellt, bis er die Lücke mit dem Fahrzeug erreicht, verstößt ebenfalls gegen die StVO. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Vorrang an einer Parklücke nur dem Fahrzeugführer selbst gewährt wird.

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